Der „Handelskrieg“ zwischen den USA und der EU – Zwischenstand (II)

6.11.2025

Im Handelskrieg Trumps gegen den Rest der Welt konnte die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen die der EU angedrohten und tatsächlich bis zum 6.8.2025 geltenden Zusatzzölle in Höhe von 30 % in einem „Gang nach Canossa“ teilweise abwenden. Am 27.7.2025 kam es in Washington zu einer Einigung, deren Umfang und Tragweite erst in einer vierseitigen (nicht rechtsverbindlichen) schriftlichen Erklärung beider Seiten Mitte August etwas  klarer geworden ist. Trump hatte zuvor zu seinen Zöllen eine Executive Order v. 31.7.2025 erlassen, wonach ab 7.8.2025 für EU-Waren bei Einfuhr in die USA ein angepasster reziproker Basiszollsatz in Höhe von 15 %, auch für bisher zollfreie Waren (z.B. Pharmazeutika) gilt; liegt der normale Zollsatz höher, gilt dieser auch weiterhin. Der Zollsatz für Stahl- und Aluminiumprodukte bleibt bei 50 % (seit 4.6.2025). Seit 18.8.2025 bezieht sich dieser Zollsatz auch auf den Stahl- bzw. Aluminiumanteil einer Ware. Mehr als 400 Warengruppen sind betroffen (z.B. Kühlschränke, Elektroherde, Motorräder, Kräne). Wie man hört, verzweifeln die Unternehmen an der überbordenden Bürokratie hinsichtlich der Berechnung dieser Anteile. Für Autos soll rückwirkend ab 1.8.2025 der Zollsatz von 15 % gelten, sobald die EU die notwendigen Gesetzgebungsverfahren für die zugesagte Zollfreistellung von US-Industrieprodukten und für die Beseitigung von Handelshindernissen bei bestimmten Lebensmitteln auf den Weg gebracht hat. Für bestimmte strategisch bedeutsame Produkte (z.B. Flugzeuge und Teile) wurde gegenseitige Zollfreiheit vereinbart; die endgültige Warenliste dafür steht allerdings, wie so vieles mehr, noch nicht abschließend fest. Noch teurer als die Zölle werden der EU ihre sonstigen Zusagen hinsichtlich der Abnahmeverpflichtungen für US-Energieerzeugnisse und Investitionen in den USA kommen. Insgesamt ist der von der EU gelobte „deal“ m.E. eher als eine Art einseitiger erpresserischer Akt von Trump zu werten. Weiterhin wird allgemein ab 29.8.2025 die bisher bestehende Zollfreiheit von Sendungen mit einem Wert bis zu 800 US$ ausgesetzt (De Minimis-Regelung); ausgenommen sind lediglich Sendungen, die über das internationale Postnetz versendet werden, sowie persönliche Gegenstände von Reisenden (bis zu bestimmten Wertgrenzen). Im Zweifelsfall sollte stets ein Blick in die Harmonized Tariff Schedule of the United States (2025 HTS Rev. 13) oder den 2025 USA Tariff Status mit ständigen Updates geworfen werden. Gegenmaßnahmen der EU: Die EU kriecht vollends zu Kreuze und verzichtet vorerst auf Gegenmaßnahmen! Nachdem die EU zunächst mit DVO (EU) 2025/1564 (ABl. L 2025/1564 v. 24.7.2025) – die Erwägungsgründe dieser DVO geben einen sehr guten Überblick über die historische Entwicklung der US-Zölle gegenüber der EU! –  über handelspolitische Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in Bezug auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und bestimmte aus der Union in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführte Waren sowie zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) 2018/724, (EU) 2018/886, (EU) 2020/502 und (EU) 2025/778 ein umfangreiches Gegenmaßnahmenpaket aufgestellt hatte, das hinsichtlich der Aufhebung der genannten VOen mit den bislang vorgesehenen Gegenmaßnahmen am 25.7.2025 in Kraft getreten ist und  diese neuen Gegenmaßnahmen (auch mit bestimmten Ausfuhrverboten für EU-Waren) ab 7.8.2025 gelten sollten, wurde angesichts der anstehenden Verhandlungen in Washington die Anwendung dieser Gegenmaßnahmen mit DVO (EU) 2025/1727 (ABl. L 2025/1727 v. 5.8.2025) mit Wirkung ab 6.8.2025 ausgesetzt. Aus rechtstechnischen Gründen (vgl. Art. 8 Abs. 2 VO/EU Nr. 182/2011 (ABl. L 55/13 v. 28.2.2011) gilt diese Aussetzung zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten, also bis 5.2.2026.

KPME


Verlag C.F. Müller

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