Gemeinsames Versandverfahren

6.11.2025

Die Erfolgsgeschichte des Gemeinsamen Versandverfahrens geht weiter. Mit Wirkung zum 1.11.2025 sind die Republik Moldau und Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren beigetreten. Parallel dazu erfolgte wie üblich auch der Beitritt zu dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr (FM Zoll v. 20.10.2025). Mit den Beschl. Nrn. 2/2025 und 4/2025 des Gemischten Ausschusses EU-CTC (ABl. L 2025/2201 v. 29.10.2025) sind die notwendigen Änderungen der Anlagen III und IIIa des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren vorgenommen worden. Damit ist eine Anbindung der beiden Länder an die EU und die weiteren Mitgliedstaaten des Gemeinsamen Versandverfahrens als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat ohne Durchführung eines Carnet TIR-Verfahrens ab dem genannten Datum möglich. Die Abwicklung erfolgt über die Nutzung des elektronischen Versandsystems NCTS (in D über die Fachanwendung von ATLAS-Versand). Einzelheiten dazu regelt die ATLAS – Info 0861/2025 v. 24.10.2025.

KPME


Verlag C.F. Müller

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