Das Interims-Partnerschaftsabkommen mit den Pazifikstaaten bekommt Zuwachs

6.11.2025

Die Inselstaaten Niue, Tonga, Tuvalu und Vanuatu haben jeweils unter Beifügung von Marktzugangsangeboten Beitrittsanträge zum Interims-Partnerschaftsabkommen der EU mit den Pazifikstaaten – das sind bislang Papua-Neuguinea, Fidschi, Samoa und die Salomonen – gestellt. Die Kommission hielt diese Angebote mit ihren Zollabbauplänen für annehmbar und hat Verhandlungen mit diesen Ländern aufgenommen, die inzwischen zu einem Abschluss führten. Mit den Beschl. (EU) 2025/537 v. 27.1.2025 (ABl. L 2025/537 v. 15.4.2025 – Niue), 2025/536 (ABl. L 2025/536 v. 15.4.2025 – Tonga), 2025/541 (ABl. L 2025/541 v. 15.4.2025 – Tuvalu) und 2025/2141 (ABl. L 2025/2141 v. 24.10.2025 – Vanuatu) hat der Rat den Beitritten, vorbehaltlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunden, im Namen der Union zugestimmt. Die Marktzugangsangebote sind jeweils im Anh. des betreffenden Beschlusses abgedruckt. Nach Art. 76 Abs. 3 des Abkommens wenden die Union und die Beitrittskandidaten das Abkommen zehn Tage nach der gegenseitigen schriftlichen Notifizierung des Abschlusses der hierfür erforderlichen Verfahren vorläufig an. Dieser Akt der Notifizierung steht in allen Fällen noch aus.

KPME


Verlag C.F. Müller

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