Steigerung der Attraktivität des Betreuerberufs – Vorschläge des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städtetags

27.11.2025

Im März 2025 haben der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag dem BMJ auf eine entsprechende Umfrage bei den Betreuungsbehörden zu Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Betreuerberufs u.a. folgende Vorschläge zur Reform des Vergütungsrechts mitgeteilt (vgl. Anlage vom 11.3.2025 - AZ: IV-435-00/4 - zum Rundschreiben des Dt. Landkreistages 140/25 vom 12.3.2025):

  • Konkrete Fristen mit Genehmigungsfiktion nach Fristablauf
  • Abschaffung des Abrechnungsquartals nach § 15 VBVG (ab 1.1.2026: § 14 VBVG)
  • Verpflichtende Abschlagszahlung nach spätestens drei Monaten, z. B. in Höhe von 70 %
  • Abschlagszahlungen bei Unklarheiten über die festzusetzende Vergütung
  • Übernahme notwendiger Dolmetscherkosten entsprechend § 158c II FamFG für Verfahrensbeistände für Minderjährige
  • Vereinfachung der Verwaltungsprozesse, z. B. durch digitale Antragsverfahren und digitale Kommunikation zwischen Betreuern, Gerichten und Behörden
  • Mechanismen für schnellere Bearbeitung durch Gerichte (KI?)


Verlag C.F. Müller

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