Arbeitserleichterungen für Betreuungsvereine - Vorschläge der JUMIKO

27.11.2025

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 7.11.2025 in Leipzig hat sich unter dem Tagesordnungspunkt I.16 mit Arbeitserleichterungen für Betreuungsvereine beschäftigt. In dem dazu gefassten Beschluss heißt es:

Die Justizministerinnen und Justizminister „stellen fest, dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Betreuungsrechts im Falle eines Mitarbeiterwechsels Nachteile für die Betreuten und hohe finanzielle und bürokratische Belastungen für die Betreuungsvereine zur Folge haben können, da ein förmlicher Betreuerwechsel mit den korrespondierenden Berichten durchzuführen ist und eine zeitliche Lücke bei der Betreuung auftreten kann.“

Sie „sind der Auffassung, dass insbesondere die Einholung von Berichten im Falle des Betreuerwechsels innerhalb eines Betreuungsvereins in das Ermessen des Betreuungsgerichts gestellt werden könnte. Ferner sollte gesetzlich vorgesehen werden, dass der Betreuungsverein für den Fall eines Mitarbeiterwechsels regelhaft als Verhinderungsbetreuer bestellt und insoweit über die bisherigen Fälle des § 1817 Absatz 4 BGB hinaus tätig werden kann.“

Link zum vollständigen Beschluss (PDF-Download)


Verlag C.F. Müller

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